In der Werkstufe realisieren die Schülerinnen und Schüler ihre Berufsschulpflicht nach dem Prinzip der Integration von beruflicher und allgemeiner Bildung im Lernbereich Arbeit und Beruf sowie Berufsorientierung auf Grundlage:
§ 5 SOFS (Schulordnung Förderschulen) Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Die Schüler der Schule erfüllen die ihnen obliegende Berufsschulpflicht in der Regel in der Werkstufe; §§ 28, 29 Abs. 2 SächsSchulG bleiben unberührt.
Die Praktika gliedern sich in:
Begleitetes Praktikum
Selbständiges Praktikum
Blockpraktikum
Die Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD) ermöglicht mehr und mehr Schülerinnen und Schülern bei persönlicher Eignung einen beruflichen Einstieg auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Wir danken allen Praktikumsbetrieben, dass sie unseren Schüllerinnen und Schülern einen Einblick in ihr Aufgabenfeld gewähren, sie Berufserfahrung sammeln lassen und einigen sogar eine berufliche Perspektive bieten.