Seit dem 1. Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Der neue § 1631 BGB lautet:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Mit diesem Kinderrecht ist nun ein deutliches Leitbild für die Erziehung formuliert worden. Gewalt als Mittel der Erziehung ist nicht zu rechtfertigen, sondern verletzt die Würde des Kindes. Damit schafft dieses Gesetz Klarheit darüber, was in der Kindererziehung erlaubt ist und was nicht geduldet wird. Die Misshandlung von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Jungen und Mädchen erfüllen darüber hinaus Straftatbestände.
Seit zwei Jahren arbeitet das Kollegium unserer Schule in enger Zusammenarbeit mit Trude e.V. an einem Schutzkonzept, das die Schülerinnen und Schüler unserer Schule vor Gewalt und sexualisierter Gewalt schützen soll.
Wenn Sie Einsicht in unser Schutzkonzept nehmen möchten, betätigen Sie bitte den Download-Button.