Die Astrid-Lindgren Schule in Weißwasser mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und begleitet Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen Besonderheiten.
Der Unterricht, der überwiegend als Blockunterricht von je 90 Minuten erteilt wird, beginnt von Montag bis Donnerstag um 8.15Uhrund endet spätestens 14.00 Uhr. Freitags ist um 11.45 Uhr Unterrichtsschluss. Frühstück und 2. Frühstück werden durch unsere Küchenfee Frau Köhler für alle, die das wünschen angeboten. Die Mittagsversorgung erfolgt durch die Küche BS. In den Trainingswohnungen wird das Essen selbst zubereitet. Angebote der Ganztagsbetreuung integrieren sich in den Tagesablauf und lösen teilweise den Blockunterricht auf.
Die Schule gliedert sich in Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Werkstufe. Innerhalb der einzelnen Stufen werden Klassen gebildet. Der Besuch einer Stufe umfasst drei Jahre. Die Schüler der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen die ihnen obliegende Berufsschulpflicht in der Regel in der Werkstufe. Der Träger der Schule ist das Landratsamt Görlitz. Das Einzugsgebiet ist im Wesentlichen der Altkreis Weißwasser bis teilweise zum Stadtrandgebiet von Görlitz sowie Teile des Landkreises Bautzen (Hoyerswerda). Die Schülerinnen und Schüler werden zum Teil mit dem Fahrdienst zur Schule und wieder nach Hause gebracht. Es gibt keine Internatsunterbringung.
Die Schule verfügt über ein Stammhaus, in dem 5 Klassenbereiche, 6 Fachräume sowie Verwaltungsräume, eine Schulküche und 2 Therapiebereiche untergebracht sind.
im benachbarten Gymnasium ist ein Schulteil mit 3 Klassenbereichen, 2 Fachräumen und einer Trainingswohnung
Zwei weitere Trainingswohnungen befindet sich in der Karl-Liebknecht-Str. 40 in Weißwasser
eine Schulkooperation mit der städtischen Grundschule „Geschwister Scholl“ rundet das Angebot ab
Praktikanten begleiten und unterstützen unsere Arbeit
Ferienbetreuung bietet unser Förderverein in den Winter-, Sommer- und Herbstferien an.
Transparenzhinweis: Seit1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August2022 (Sächs–GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht aufZugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat SachsenverfügbarenInformationen,soweitkeineAusnahmegilt(Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhabenbetroffen sind.